Behinderten-Parkschein
Behinderten-Parkscheine können nur nach Zusendung einer Legitimation an parkscheine@gfv.messe.de zugesendet werden.
Verfügbare Parkplätze:
- Nord 1, 2, 5
- Süd 28, 32
- Ost 13
- West 34, 38
Bewirtschaftung der Parkplätze von 7.00 bis 19.00 Uhr während der Veranstaltung.
Bestellbedingungen zur Kategorie Parkscheine
Rund um das Messegelände stehen für die Dauer der Veranstaltung kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung der Parkplätze/Parkhäuser geschieht auf eigene Gefahr. Sofern Sie Fahrzeugstellplätze benötigen, besteht die Möglichkeit, Parkplätze zu bestellen. Die Deutsche Messe bedient sich zwecks Bewirtschaftung der Parkplätze der Gesellschaft für Verkehrsförderung (GfV).
Der Dauerparkschein ist sichtbar innen an der Windschutzscheibe anzubringen.
Einige Bereiche der Messeparkplätze sowie die Parkhäuser sind technisch neu ausgestattet. Dadurch ergeben sich geänderte Abläufe in der Parkplatzbewirtschaftung. Zum Öffnen der Ausfahrtschranken nutzen Sie bitte den QR-Code, der sich auf dem Aussteller-Dauerparkschein (oben rechts) befindet. Dieser berechtigt zum wiederholten Öffnen der Ausfahrschranke. Die Aussteller-Dauerparkscheine werden bis ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Lieferschein zugeschickt. Danach können Dauerparkscheine gegen entsprechende Legitimation direkt im Austellerservicecenter (ASC) abgeholt werden.
Parkscheine, die nicht genutzt werden, können nur bis zum 21.09.2025 (letzter Aufbautag) der GfV zur Verrechnung zurückgegeben werden.
Parkscheine für Wohnwagen/Wohnmobile bestellen Sie bitte mit dem Formular Sonderparkscheine.
Über das Ihnen zustehende Kontingent an PKW-Dauerparkscheinen hinaus besteht die Möglichkeit, auch hiervon zusätzliche zu bestellen.
Auf Basis der bestätigten Standfläche werden folgende Kontingente vorgesehen.
m² Standfläche | Parkscheine |
bis 20 m² | 2 |
ab 21 m² bis 50 m² | 4 |
ab 51m² bis 100 m² | 6 |
ab 101 m² bis 150 m² | 8 |
ab 151 m² bis 200 m² | 10 |
ab 201 m² bis 250 m² | 12 |
ab 251 m² bis 500 m² | 24 |
ab 501 m² bis 750 m² | 36 |
ab 751 m² bis 1000 m² | 48 |
ab 1001 m² bis 1250 m² | 60 |
ab 1251 m² bis 1500 m² | 72 |
je weitere, angefangene 250 m² | 12 |
Gültigkeit
Die Deutsche Messe bewirtschaftet über die GfV die auf dem Plan entsprechend gekennzeichneten Parkflächen. Auf den Privatparkplätzen Ost 3 und Süd / Dr. Laves / Wald haben die GfV-Dauerparkscheine keine Gültigkeit.
Die Fahrzeuge sind auf den jeweils für sie eingerichteten Parkplätzen für PKW, Busse und LKW sowie Wohnmobile / Wohnwagen abzustellen.
Werbeverbot
Während der Veranstaltung ist das Abstellen / Parken von LKW's, Wohnmobilen bzw.
Fahrzeugen mit Werbeaufbauten auf den PKW-Parkplätzen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.
Preisbedingungen zur Kategorie Parkscheine
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Die Abrechung der PKW-Dauerparkscheine geht von der Anzahl der überlassenen Exemplare aus. Davon abgezogen wird das flächengebundene Kontingent auf Basis der endgültigen Standflächenbelegung, sowie uns fristgemäß zugegangene Rücksendungen. Der sich ergebende Saldo wird mit dem Garantiebetrag verrechnet.
Die Abrechnung der Sonderparkscheine erfolgt nach abgeforderter Stückzahl über die Deutsche Messe.
Die Abrechnung für den Wohnwagenplatz erfolgt direkt über die GfV.