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Einmalige Grundreinigung (spätestens am letzten Aufbautag)

Einzelpreis
nach Aufwand
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Die einmalige Grundreinigung umfasst Reinigungsarbeiten, die nach dem Aufbau Ihres Messestandes anfallen. Individuelle Absprachen sind vor Ort möglich.

Ergänzen Sie diesen Service durch eine tägliche Reinigung, um bei Ihrem Publikum jederzeit einen sauberen und gepflegten Eindruck zu hinterlassen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen sinnvolle Extra-Services wie Exponat- und Glaspflege: Ein rundum sauberer Messestand zieht Besucher an!

Die Reinigung erfolgt spätestens am letzten Aufbautag.
Wir richten uns gerne nach Ihren Terminwünschen.

Bestellbedingungen zur Kategorie Standreinigung

Grundsätzliches
Der Aussteller ist für die Reinigung seines Messestandes während der Veranstaltung verantwortlich.

Lässt der Aussteller nicht durch firmeneigenes Personal reinigen, darf er ausschließlich die Deutsche Messe mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragen.

Die Leistungen werden nach Auftragserteilung von den zugelassenen Servicepartnern der Deutschen Messe erbracht.
Wir weisen darauf hin, dass Aufträge nur dann verbindlich ausgeführt werden können, wenn sie spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erteilt werden. Später eingehende Bestellungen können nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden. Sie werden vom Servicepartner auf Realisierbarkeit geprüft.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und sonstige Schwierigkeiten in der Personalbeschaffung, die weder die Deutsche Messe noch der Servicepartner zu vertreten haben, entbinden diese von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

Eine Beauftragung einer Drittfirma durch den Aussteller ist nur im Ausnahmefall zulässig und in jedem Fall dem zuständigen Sachbearbeiter für Standreinigung bei der Deutschen Messe anzuzeigen.

Um die Standreinigung ordnungsgemäß durchführen zu können, sorgen Sie bitte für Zugänglichkeit von Strom. Treffen Sie mit dem Servicepartner verbindliche Vereinbarungen, um ihm den Zutritt abgeschlossener Räume zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Die einmalige Grundreinigung erfolgt spätestens am letzten Aufbautag. Bitte tragen Sie bei Ihrer Bestellung Ihren Terminwunsch ein. Beachten Sie dabei, dass Ihr Standbau zur angegebenen Zeit, in jedem Fall aber 12 Stunden vor gewünschtem Reinigungsbeginn, beendet sein muss, damit der Servicepartner die Leistung erbringen kann. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Wunschtermin vom Servicepartner in jedem Fall verbindlich eingehalten wird. Eine Reinigung der Exponate, hoher Standwände (ab 2,50 m Höhe) sowie Glasflächen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und gesonderter Auftragserteilung.

Die tägliche Reinigung inklusive Papierkorbleerung erfolgt abends, ab 18:30 Uhr bis ca. 1:00 Uhr. Sie umfasst die Fußbodenpflege (Wischen von Hartböden, Saugen textiler Beläge), die Säuberung der waagerechten Flächen der Standeinrichtung sowie die Papierkorbleerung. Die Entsorgung weiterer Abfälle, die das Papierkorbvolumen überschreiten, erfolgt kostenpflichtig über den Artikel "Satz Abfallbeutel" (s. Service "Abfallentsorgung"). Die Bestellung des Services "Tägliche Reinigung inklusive Papierkorbleerung" umfasst grundsätzlich die gesamte Standfläche. Der Endpreis für die komplette Veranstaltungsdauer errechnet sich aus der Multiplikation: Anzahl Quadratmeter * Preis/m². Die Reinigung der Exponate und Glasflächen erfolgt nur nach gesonderter Auftragserteilung.

Die tägliche Reinigung ersetzt nicht die vorherige Grundreinigung vor Veranstaltungsbeginn!

Mit Bestellung der Exponatereinigung ist die Angabe notwendig, um welche Ausstellungsstücke und Reinigungsarbeiten es sich handelt. Der Servicepartner wird sich mit Ihnen im Vorfeld in Verbindung setzen, um Details dieses Auftrags abzustimmen.

Beanstandungen
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber sofort, spätestens bis 10:00 Uhr am Veranstaltungstag schriftlich unter Angabe der Hallen- und Standnummer sowie der Beschreibung des Mangels beim Servicepartner und dem Ansprechpartner für Standreinigung bei der Deutschen Messe anzuzeigen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen und die Reinigung gilt als ordnungsgemäß abgenommen. Bei nachgewiesenen Beanstandungen ist die Deutsche Messe zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Eine Minderung des Entgelts ist in jedem Fall nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.

Haftung und Gewährleistung
1) Haftung / Haftungsausschluss,- beschränkung
Für Schäden, die durch Verletzung einer mit Abschluss des Vertrages übernommenen Garantie entstanden sind, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die die Deutsche Messe, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, haftet die Deutsche Messe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Im Falle leichtfahrlässiger Schadensverursachung der Deutschen Messe, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Deutschen Messe ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche bei Vertrags-abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- und sonstiger Vermögensschäden. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beteiligungsvertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.

2) Gewährleistung
Die dem Aussteller zustehenden Gewährleistungsrechte sind dahingehend eingeschränkt, dass diese erst dann entstehen, wenn die eingeschränkte Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit der geschuldeten Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch trotz zweier Beseitigungsversuche der Deutschen Messe nach angemessener Fristsetzung des Ausstellers nicht behoben worden ist und dem Aussteller auch kein Ersatz angeboten wurde.

Preisbedingungen zur Kategorie Standreinigung

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.

Berechnungsgrundlage
Die Abrechnung der Stundenlohnarbeiten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand; dabei wird jede angefangene 1/2 Stunde voll berechnet. 

Als Abrechnungsbasis für die Dienstleistung "Tägliche Reinigung inkl. Papierkorbleerung" gilt grundsätzlich die Gesamtfläche des Standes; maßgebend sind die zugeteilten Standflächen, wie sie in den offiziellen Hallenplänen ausgewiesen sind.

Bei mehrstöckigen Ständen werden die weiteren Flächen entsprechend den tatsächlich zu reinigenden Flächen zusätzlich berechnet.

Die entsprechend der Standgröße gestaffelten Nachlässe beziehen sich nur auf die tägliche Reinigung während der Veranstaltungsdauer - also nicht auf Grund-, Glas- sowie Sonderreinigungen.

Die für die tägliche Reinigung angezeigte Staffel bezieht sich auf den Vorzugspreis.

Stornobedingungen zur Kategorie Standreinigung

Für Auftragsstornierung gelten folgende Regelungen, Fristen und Kosten:

Grundreinigung

Ab 13 - 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Pauschal 0,38 EUR/m² der ausgewiesenen Standfläche
Ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:        Pauschal 0,76 EUR/m² der ausgewiesenen Standfläche

Tägliche Standreinigung
Ab 13 - 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der sich ergebenden Rechnungssumme der Bestellung
Ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:       100 % der sich ergebenden Rechnungssumme der Bestellung


Monika Barbknecht

Deutsche Messe
+49 511 89 32256
Connect2 Cleaning GmbH
Hallen 5-7
+49 511 89-20600
Stölting Reinigung & Service GmbH & CoKG
Hallen 11-12, 14-17, P11
+49 511-51560705
Reinigungswerk HELMS GmbH
Hallen 2-4, 13, 22-23, 26-27, P32-P35
+49 511 89-20333

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