Bitte loggen Sie sich ein, um Serviceleistungen zu bestellen.

Beantragung einer Standparty

Einzelpreis
kostenlos
Loggen Sie sich ein, um Services zu buchen.
Loggen Sie sich ein, um Services zu buchen.

Bitte beachten Sie: Für die Durchführung einer Standparty ist die schriftliche Bestätigung der Deutschen Messe notwendig.

Lassen Sie einen erfolgreichen Messetag gemeinsam mit Ihren Geschäftspartnern, Kunden und / oder dem Standpersonal ausklingen. Ab 18.30 Uhr ist eine musikalische Untermalung möglich - live oder vom Tonträger! Bitte denken Sie an die erforderliche GEMA-Anmeldung.

Buchen Sie auch gleich das passende Catering-Angebot dazu. Wir beraten Sie gern.

Für Standpartys nach 23 Uhr können Gebühren für den Mehraufwand an Hallenbeleuchtung sowie Wartezeiten für Reinigungsfirmen anfallen.

Downloads und Links

Bestellbedingungen zur Kategorie Standpartys

Abendveranstaltungen (wie z.B. eine Standparty für Ihre Kunden, eine Happy Hour oder ein Get-Together im Kreis des Standpersonals) auf dem eigenen Messestand müssen im Shop angemeldet und von der Deutschen Messe schriftlich genehmigt werden.

Für Standpartys nach 23 Uhr können Gebühren für den Mehraufwand an Hallenbeleuchtung sowie Wartezeiten für Reinigungsfirmen anfallen.

Zeitliche Rahmenvorgaben
Die Durchführung der Abendveranstaltung kann unmittelbar nach Messeende beginnen und ist spätestens um 23.00 Uhr zu beenden. Bis 23:30 besteht die Möglichkeit, Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen, sollte dies erforderlich sein. Eine Abendveranstaltung gilt erst dann als beendet, wenn die letzte nicht mit Standsicherheit oder Aufräumarbeiten beschäftigte Person den Stand verlassen hat.


Standleiter*in
Der Aussteller muss der Deutschen Messe eine entscheidungsbefugte Person nennen, die für die Sicherheit der Abendveranstaltung verantwortlich ist (Standleiter*in). Der/die Standleiter*in ist zur Anwesenheit während der Abendveranstaltung verpflichtet, muss jederzeit erreichbar sein und gegebenenfalls notwendige Entscheidungen in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der Deutschen Messe AG, den Behörden und externen Hilfskräften (Feuerwehr, Polizei, Bauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Sanitätsdienst) treffen. Der/die Standleiter*in ist zur Einstellung der Abendveranstaltung verpflichtet, wenn eine Gefährdung von Personen dies erforderlich macht.


Sicherheit und Flächen
Für die Durchführung der Abendveranstaltung steht den Ausstellern die von ihnen angemietete Standfläche zur Verfügung; Standmobiliar darf nicht in die Gänge gestellt werden, Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Änderungen an der von der Deutschen Messe AG genehmigten Standaufplanung (standbauliche Veränderungen, Änderungen der Fluchtwegführung etc.) sind nicht zulässig.

Der Aussteller hat sicherzustellen, dass den Gästen und dem Standpersonal jederzeit ausreichend Platz auf der Standfläche zur Verfügung steht.

Für den Fall, dass weitere Veranstaltungen zeitgleich in der Nähe Ihres Standes stattfinden, empfehlen wir eine bilaterale Abstimmung mit den betroffenen Ausstellern.

Gläser, Flaschen und Geschirr dürfen nicht außerhalb der eigenen Standfläche abgestellt werden.

Vom Aussteller eingesetzte Ordnungskräfte (empfohlen wird die Beauftragung einer Stand-Sicherheitskraft je 100 Gäste) müssen gewährleisten, dass Gäste und Standpersonal keine anderen Standflächen während der Veranstaltung und während deren Auflösung betreten. Werden dennoch Schäden oder Diebstähle auf anderen Ständen festgestellt, die eindeutig in Zusammenhang mit der Abendveranstaltung stehen, trägt der Aussteller hierfür die Haftung.

Die Ordnungskräfte haben auch auf die Einhaltung der Feuerschutzbestimmungen zu achten; Handfeuerlöscher sind bereitzustellen. Diese sind erhältlich bei Minimax Mobile Services GmbH & Co. KG, Tel. 0511 97839999 oder mobil_hannover@minimax.de. In der Halle herrscht ein grundsätzliches Rauchverbot.

Die Technischen Richtlinien der Deutschen Messe gelten auch für die Durchführung von Abendveranstaltungen. Den Weisungen des von der Deutschen Messe AG eingesetzten Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist in jedem Fall nachzukommen.

Falls ein Notfall eintritt, melden Sie sich telefonisch unter 0511 89112 bei der Zentralen Notrufstelle Messe oder unter 0511 89114, Erste Hilfe Station.

Zutritt und Einfahrt
Externe Dienstleister, die nicht mit dem Fahrzeug anreisen, benötigen einen gültigen Eintrittsausweis, um das Messegelände über die Kasseneingänge betreten zu können.

Externe Dienstleister, die mit dem Fahrzeug anreisen, müssen namentlich bekannt gegeben worden sein, um ab 17:00 Einlass über die Clearingstellen West 1, Ost 1 oder Süd 2 zu erhalten. Als Legitimation gilt zusätzlich die Vorlage des Genehmigungsschreibens für die Standparty.

Gäste Ihrer Abendveranstaltung, die sich am Veranstaltungstag tagsüber noch nicht auf dem Messegelände befinden und das Gelände erst nach 18:00 über die Kasseneingänge betreten, benötigen eine offizielle Einladung Ihres Unternehmens zukommen zu lassen, der Datum und Uhrzeit der Abendveranstaltung zu entnehmen ist, Veranstaltungsort (Halle- und Standnummer) sowie Ihr Firmenname. Sollten Ihre Gäste bereits vor 18.00 Uhr auf das Messegelände wollen, ist ein gültiger Eintrittsausweis notwendig.


Musikalische Darbietungen und Dekoration
Musikalische Darbietungen (live oder vom Tonträger) sind erst ab 18:30 gestattet. Auch dann ist der Geräuschpegel so zu halten, dass Standnachbarn nicht beeinträchtigt werden. Musikalische Darbietungen sind GEMA-gebühren- und -meldepflichtig, siehe bitte die Kategorie „GEMA-Musiknutzung“ im Shop.

Alle eingesetzten Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102-1 B1 oder EN 13501-1 C s2 d0 mindestens schwerentflammbar und nicht brennend abtropfend sein. Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die Verwendung von Sicherheitsgas, der Einsatz von Nebelmaschinen, der Betrieb von Laseranlagen sowie die Verwendung von Pyrotechnik bedürfen der Genehmigung durch die Deutsche Messe in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und müssen rechtzeitig, bis spätestens vier Wochen vor der Standparty, angemeldet werden. Der Einsatz von Kerzen o. Ä. als Lichtquelle für die Tischdekoration setzt für die Ausstattung der Tische mindestens die Brandschutzanforderung nach DIN 4102 B1 (schwerentflammbar) voraus, sie dürfen nur als Windlicht (Glaskörper höher als die Flamme) verwendet werden.

Julia Zloch

Deutsche Messe
+49 511 89 32134

Weitere Produkte aus Organisation von Konferenzen und Events

Weitere Produkte aus Organisation von Konferenzen und Events

Es gibt aktuell keine weiteren ähnlichen Services.
Sie verwenden einen Browser, in dem es zu Einschränkungen in der Funktionalität und der Darstellung der Webseite kommen kann. Wir empfehlen, den Browser auf die neueste Version zu aktualisieren oder einen anderen Browser einzusetzen.