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Musiknutzung (GEMA-Anmeldung)

Was wäre eine Standparty ohne Musik? Wie viel lebendiger ist ein Vortrag mit musikalischer Untermalung! Beantragen Sie die notwendige und kostenpflichtige Lizenz bei der GEMA.

Die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützter Musik muss weltweit über die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) lizenziert werden.
Haben Sie eine musikalische Hintergrundbeschallung geplant, nutzen Sie musikalisch hinterlegte Präsentationen oder möchten Sie eine Standparty ausrichten? Dann beantragen Sie am besten hier die notwendige und kostenpflichtige Lizenz der GEMA für öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik.

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