Schaumfeuerlöscher 6l
Für das gewisse Extra an Sicherheit auf Ihrem Stand.
Der AB-Schaumfeuerlöscher SK6CS ECO (DIN EN 3) hat eine Kapazität von 6 Litern, ist fluorfrei und empfiehlt sich für den Einsatz am Messestand. Den passenden Ständer können Sie hinzubuchen.
Es handelt sich hier um Mietgut. Die Anlieferung zum Stand und die Abholung nach Messeende sind im Preis inbegriffen. In den Bestellbedingungen ist die Kostenübernahme des Ausstellers im Brandfall und bei Abhandenkommen des Produktes geregelt.
Brandklassen: A, B
Löschmittel: fluorfreier Schaum
Inhalt: 6 Liter
Brandklassen (LE*): 34A / 144B (10/9)
Funktionsbereich: 0 ─ + 60 °C
Funktionsdauer: ca. 36 s
Wurfweite: ca. 4 ─ 6 m
Abmessungen (H x B x T): ca. 560 x 235 x 170 mm
Behälter: ø 160 mm
Gewicht: ca. 10,5 kg
Nummer der Anerkennung DIN EN 3: SP 85/11
MED: --
Wichtige Hinweise:
- Bei Standflächen ≥100 m² muss während der Veranstaltung sowie des Auf- und Abbaus, mindestens ein geeigneter Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 vorgehalten werden.
- Die Mindestgröße eines Löschers hat bei Schaum und Löschern mit wässrigem Löschmittel 6 Liter zu betragen, bei CO2-Löschern 5 kg.
- Wir empfehlen keine Pulverlöscher zu verwenden.
- Feuerlöscher sollten immer gut zugänglich und sichtbar platziert werden, damit sie im Notfall schnell zur Verfügung stehen.
- Weitere Informationen finden Sie in den Technischen Richtlinien.
Downloads und Links
Bestellbedingungen zur Kategorie Feuerlöscher
Regelung der mietweisen Überlassung
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung der Deutschen Messe als Vermieter. Die Deutsche Messe bedient sich zur Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten eines Dienstleisters.
Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn ihm das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadenersatzanspruches des Vermieters bleibt davon unberührt. Zweckdienliche Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
Lieferung und Rückholung
Für die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe gilt, dass das Mietgut spätestens zum Messe- oder Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass Produkte aus der Kategorie Feuerlöscher frühestens ab 3 Tage vor der Messe angeliefert werden können! Frühere Termine sind ausgeschlossen. Die Übergabe erfolgt entweder durch Unterschrift des Mieters auf dem Lieferschein oder über ein Fotoprotokoll, wenn kein Ansprechpartner bei Auslieferung vor Ort anzutreffen ist. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich durch den Vermieter abgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit sowie frei zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, fällt eine Gebühr von mindestens EUR 100,00 für die zusätzliche Anfahrt, den Transport sowie den personellen Aufwand an. Darüber hinaus behält sich der Vermieter vor, eine weitere Nachberechnung vorzunehmen, wenn es zu einem Umsatzausfall aufgrund des fehlenden Mietguts kommt. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen sowie mit und in den durch den Vermieter genutzten und für das Mietgut vorgesehenen Transportboxen transportiert werden darf.
Haftung und Schadenersatz
Für Schäden am Mietgut, dessen Zerstörung oder für den Verlust des Mietgutes haftet der Mieter. Die Bereitstellung zur Abholung hat bis spätestens zum Veranstaltungsende zu erfolgen. Für abhanden gekommenes oder zerstörtes Mietgut wird der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß Listenpreis des Herstellers direkt vom Dienstleister der Deutschen Messe – Party Rent Hannover - in Anspruch genommen. Die Deutsche Messe hat ihre Ansprüche gegen den Mieter insoweit an den Dienstleister abgetreten. Bei Beschädigungen wird der Reparaturaufwand, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, zzgl. einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters sowie die Entrichtung des Mietpreises bleiben davon unberührt. Die Haftung durch den Mieter beginnt mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde schriftlich ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
Mängel und Ersatzlieferung
Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Mietgutes von dessen ordnungsgemäßem Zustand und der Vollständigkeit zu überzeugen und er hat unverzüglich Rügepflicht. Etwaige Schäden sind innerhalb von einem Tag nach Auslieferungstermin an den Vermieter zu melden. Anderenfalls gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Im Falle einer gerechtfertigten Reklamation ist der Vermieter berechtigt, gleich- oder höherwertigen Ersatz zum gleichen Preis zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter ist von der Lieferpflicht befreit, wenn er beim Vorliegen höherer Gewalt an der Auslieferung des Mietgutes gehindert wird. Nach der Abholung durch den Vermieter hat dieser Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungen innerhalb von 10 Werktagen an den Mieter zu melden und in Rechnung zu stellen.
Wichtige besondere Bedingungen zum Produkt Schaumfeuerlöscher
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgut nur bestimmungsgemäß einzusetzen, ordnungsgemäß zu behandeln und zum Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben. Der Mieter hat auf seiner Standfläche geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgutes gegen Diebstahl zu treffen.
- Der Mieter darf die an dem Mietgut angebrachten Schilder, Nummern oder andere Aufschriften nicht beschädigen, abändern, entfernen oder unkenntlich machen. Zudem dürfen keine Veränderungen an dem Mietgut selbst durchgeführt werden.
- Der Mieter darf das Mietgut weder weitervermieten noch den Gebrauch oder die Mitbenutzung in sonstiger Weise an Dritte überlassen oder gestatten. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Einsatz des Feuerlöschers im Brandfall durch einen Dritten auf der Standfläche des Mieters, in der sich der Feuerlöscher befindet.
- Die Deutsche Messe als Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietgutes entstehen, es sei denn, es fällt ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder eines ihm nahestehenden Dritten.
- Die Miete für den Feuerlöscher umfasst nicht die Kosten für den tatsächlichen Einsatz des Gerätes. Wird der Feuerlöscher vom Mieter, z.B. im Brandfall, eingesetzt, ist zusätzlich ein Betrag in Höhe von 45,50 EUR (dies wären die Kosten für das Auffüllen) zu zahlen. Die Deutsche Messe ersetzt während der Mietdauer den eingesetzten Feuerlöscher durch einen anderen Feuerlöscher.
- Wird der Feuerlöscher vom Mieter beschädigt, unsachgemäß eingesetzt oder übermäßig beschmutzt, sodass er nicht mehr verwendet werden kann, ist ebenfalls ein Betrag in Höhe von 175,00 EUR zu zahlen. Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass der Feuerlöscher dem Mieter abhandenkommt.
Preisbedingungen zur Kategorie Feuerlöscher
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.