Rewind Nadelfilz Velours - Nachhaltig
Technische Daten:
Oberfläche: Nadelfilz
Rückenausstattung: Latexfrei
Fasermaterial: 100 % Polypropylen
Gesamtgewicht: 460 g/m² ± 10 %
Brennverhalten: Bfl - s1
Nachhaltige Spitzenqualität!
"Rewind ist ein Event- und Messeteppichboden mit optimalen Recycling-Eigenschaften.
Er enthält kein Latex und ist zu 100 % aus Polypropylen (PP) hergestellt. Dies ermöglicht ein einfaches und vollständiges Recycling nach dem Gebrauch."
Nähere Informationen darüber, wie Nachhaltigkeit bei diesem Produkt umgesetzt wird, finden Sie in der weiteren Produktbeschreibung.
Bestellbedingungen zur Kategorie Bodenbeläge
Die Verlegung des Bodenbelags erfolgt vorbehaltlich der Tatsache, dass die Standfläche frei ist.
Regelung der mietweisen Überlassung
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches des Vermieters bleibt davon unberührt. Zweckdienliche Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
Lieferung und Rückholung
Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut bis zum Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Der Bodenbelag ist zum Schutz vor Verunreinigung während der Aufbauphase mit Folie überdeckt. Diese Folie ist vom Mieter selbständig zu entfernen und zu entsorgen.
Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Haftung und Schadenersatz
Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters sowie die Entrichtung des Mietpreises bleiben davon unberührt. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
Mängel und Ersatzlieferung
Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Mietgutes von dessen ordnungsgemäßem Zustand und der Vollständigkeit zu überzeugen, und er hat unverzüglich Rügepflicht. Bei deren Nichtausübung gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Das Gleiche gilt bei der Rücknahme durch den Vermieter. Im Falle einer gerechtfertigten Reklamation ist der Vermieter berechtigt, gleich- oder höherwertigen Ersatz zum gleichen Preis zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter ist von der Lieferpflicht befreit, wenn er beim Vorliegen höherer Gewalt an der Auslieferung des Mietgutes gehindert wird.
Preisbedingungen zur Kategorie Bodenbeläge
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Alle Preise pro m² inkl. Verlegung und Entsorgung.
Angefangene m² werden auf eine ganze Einheit aufgerundet.
Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung.
Stornobedingungen zur Kategorie Bodenbeläge
Eine Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei und muss über den Shop erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr erhoben. Bei Teil- oder Vollstornierung bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der jeweiligen Auftragssummer berechnet. Bei Teil- oder Vollstornierung bis zum letzten Aufbautag (bis max. 18 Uhr) werden 50% der Auftragssumme als Gebühr berechnet. Bei Teil- oder Vollstornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird die volle Auftragssumme berechnet (100%).