e-Tickets (digitale Fachbesucher-Tickets)
Laden Sie Ihre Businesspartner und Kunden mit e-Tickets zum Besuch Ihres Messestandes ein!
Bestellbedingungen zur Kategorie e-Tickets (digitale Fachbesucher-Tickets)
I. Allgemeines
Im Leistungsumfang der Standmiete ist u.a. eine unbegrenzte Anzahl von registrierungspflichtigen Fachbesucher-Tickets (e-Ticket) enthalten, die auf Wunsch individuell mit einem Ticketeindruck versehen werden können. Mit diesen e-Tickets können Sie Ihren Besuchern einen kostenlosen Besuch der Veranstaltung ermöglichen.
Ab Anfang Mai 2025 stehen die e-Tickets zum Abruf bereit. Sie können die e-Tickets bis zum Veranstaltungsende jederzeit ohne zusätzliche Berechnung in unbegrenzter Menge im Shop der Veranstaltung bestellen.
II. Bestellverfahren
1. Bei der Bestellung geben Sie die benötigte Anzahl von e-Tickets an. In diesem Zusammenhang können Sie festlegen, ob die e-Tickets einen individuellen Ticketeindruck erhalten oder mit dem Standard-Firmeneindruck (Firmenname, Länderkürzel, Postleitzahl, Ort) versehen werden sollen.
2. Nach Ausführung der Bestellung erzeugen wie für Sie einen Ticket-Code, mit dem Sie Ihrer Bestellmenge entsprechend eine Vielzahl von Besuchern einladen können.
Beispiel: Wenn Sie 1.000 Besucher einladen möchten, geben Sie bitte bei der Bestellung die Ticketmenge von 1.000 ein. Sie erhalten dann 1 e-Ticket-Code, der für 1.000 e-Ticket-Registrierungen gültig ist (wenn Sie als Bestellmenge nur "1" angeben, kann aus dem Code nur 1 e-Ticket generiert werden). Bei der Bestellmenge gibt es keine Mengenbeschränkung.
3. Der bestellte Ticket-Code wird für Sie zur Ticketverwaltung im Exhibitor Service Center (ESC) bereitgestellt. Die Bereitstellung im ESC erfolgt automatisiert, ohne Prüfung von Bestellmenge und Ticketeindruck.
Zugang zum ESC erhalten Sie im Dashboard unter "Meine Bestellungen". Das ESC-Tutorial zeigt die Funktionen und Möglichkeiten des Centers auf.
III. Ihre Einladungsaktion
Jetzt können Sie Ihre Einladungsaktionen mit dem e-Ticket-Code durchführen. Übermitteln Sie hierzu Ihren Besuchern den e-Ticket-Code.
Der e-Ticket-Code ist ein Link, der Ihre Besucher direkt auf die Registrierungswebsite der Veranstaltung führt: https://visitors.emo-hannover.de/ticketregistrierung. Dort registrieren sich Ihre Gäste als Besucher der Veranstaltung.
IV. Bereitstellung des e-Tickets / Ticketart
Nach erfolgreicher Online-Registrierung des Codes durch Ihre Besucher erhalten diese automatisch die entsprechenden Tickets als PDF. Darüber hinaus wird das e-Ticket als PDF im Login-Bereich bzw. in "Mein Account" des Besuchers auf der Veranstaltungswebsite bereitgestellt (Das e-Ticket als PDF kann digital oder ausgedruckt an den Eingangsterminals genutzt werden).
Ergänzend zu dem PDF wird im Login-Bereich automatisch auch ein Wallet-Ticket hinterlegt. Es liegt im Login-Bereich vor, wenn der Besucher die Website über das Smartphone aufruft.
Jedes e-Ticket ist ein Dauerticket, also für den gesamten Veranstaltungszeitraum gültig. Es beinhaltet darüber hinaus als Klima-Ticket automatisch die kostenfreie Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel (2. Wagenklasse) im gesamten Tarifgebiet (Zonen ABC) der ÜSTRA – und das während des gesamten Messetages bis 5 Uhr des Folgetages.
V. Registrierungspflicht
Die Online-Registrierung noch vor der Veranstaltung ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Einlösung der e-Ticket-Codes. Erst nach erfolgreicher Online-Registrierung werden aus e-Ticket-Codes einlassfähige personalisierte Messetickets (e-Tickets). Durch Einlösung dieser Tickets seitens Ihrer Besucher entstehen keine weiteren Kosten.
VI. Registrierungs-/Nutzungsdaten
Bei Registrierung Ihrer e-Ticket-Codes seitens Ihrer Besucher stellen wir Ihnen die Registrierungsdaten Ihrer Besucher vor der Veranstaltung umgehend und die Nutzungsdaten ab ca. 1 Woche nach der Veranstaltung im ESC zum Download bereit.
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie Ihren Firmensitz in einem Land außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO haben, für das die EU-Kommission keine Angemessenheit des Datenschutzniveaus gem. Art. 45 DSGVO festgestellt hat und auch keine Garantien gem. Art. 46 DSGVO bestehen, erfolgt die Übermittlung der Registrierungs- und Nutzungsdaten nur auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung der betreffenden Besucher.
Wir empfehlen Ihnen, die Adressdaten zusammen mit dem jeweiligen 5-stelligen e-Ticket-Code vor Versand der Einladungen zu dokumentieren. In Kombination mit den Registrierungsdaten können Sie auf diese Weise die Gesprächstermine auf dem Stand vorab besser koordinieren und Ihre Einladungsaktion nachträglich bewerten. Wenn Sie Ihre Gäste über das Kampagnentool im ESC einladen, können Sie den Erfolg direkt im System auswerten.
Dem Aussteller ist es untersagt, die ihm im Rahmen der Ticketregistrierung zur Verfügung gestellten Daten an Dritte weiterzugeben. Der Aussteller verpflichtet sich, die Daten ausschließlich gemäß den Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordung (EU-DSGVO) zu verarbeiten. Insoweit stellt der Aussteller die Deutsche Messe von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Zum Schutz der persönlichen Daten von registrierten Besuchern ist der Aussteller verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Daten im Einzelfall auf Aufforderung des Besuchers bzw. der Deutschen Messe zu löschen. Die Deutsche Messe übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Besucherregistrierung erfassten Daten.
VII. Verbot des Verkaufs
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder e-Ticket-Codes noch e-Tickets verkauft werden dürfen. Das Recht zum Zutritt zur Veranstaltung auf Basis eines e-Ticket-Codes ist an den für den Nutzer des Tickets kostenlosen Erhalt gekoppelt. Für alle Tickets auf Basis der e-Ticket-Codes, die vom Nutzer käuflich erworben werden, erlischt die Zugangsberechtigung zur Veranstaltung.
Preisbedingungen zur Kategorie e-Tickets (digitale Fachbesucher-Tickets)
Die Fachbesucher-Tickets (e-Tickets) sind bereits in der Standmiete enthalten, d.h. auch bei Einlösung der Tickets fallen keine Kosten an.