Standbaufreigabe und Maschinenaufstellung
Einzelpreis
kostenlos
Die Rücksendung dieses Formulars ist obligatorisch. Es können Gebühren von (Bau-)Abnahmen anfallen, die in aller Regel nur im Rahmen eines Antrags auf Bauerlaubnis entstehen.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, dem Generalkommissariat bemaßte Standpläne (bemaßte Grundrisse und Ansichten, Standbau und Maschinenaufstellung) einzureichen.
EMO Packages und Mietsystemstände sind davon ausgenommen.
Die Frist zur Einreichung Ihres Standbaukonzepts endet am 28.07.2025.
Ihre Standbaupläne müssen folgende Informationen beinhalten:
- Angaben in der Betreffzeile: Veranstaltung, Aussteller, Halle, Stand Nr.
- Vermaßte Grundrisse, Ansichten, ggf. Maschinenaufstellungsplan,
Sonderkonstruktion(en) sowie weitere relevante Unterlagen - Anlage im PDF-Format, bei mehreren Seiten in einer Datei zusammengefasst, maximal 12 MB
- Bei größeren Dateianhängen und/oder Rückfragen zur Planeinreichung wenden Sie sich bitte an ihren direkten Anprechpartner im EMO Generalkommissariat
- Mit Klick auf den Button "IN DEN WARENKORB" können Sie Ihre Standpläne einreichen
Downloads und Links
Weitere Produkte aus Technik und Logistik
Weitere Produkte aus Technik und Logistik
Es gibt aktuell keine weiteren ähnlichen Services.