e-Ausstellerausweise (digital)
Einzelpreis
nach Nutzung
Zusätzliche digitale Ausstellerausweise bestellen Sie bitte hier.
Diese Leistungen werden nicht von der Deutschen Messe AG (kurz: DMAG) erbracht, sondern vom Verband Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. (kurz: VDW). Es gelten die Bestellbedingungen des VDW. Die DMAG stellt die Leistungen im Namen und für Rechnung des VDW in der Veranstaltungsabrechnung in Rechnung.
Es gelten für diese Leistungen die Datenschutzbestimmungen des VDW.
Abrufbar unter: https://emo-hannover.de/datenschutz
Ausstellerausweise ermöglichen Ihren Mitarbeitern einen komfortablen und schnellen Zugang zu Ihrem Messestand.
Als Aussteller erhalten Sie ein kostenfreies digitales, registrierungspflichtiges Kontingent an Ausstellerausweisen. Die Anzahl dieser Ausweise ist abhängig von der bestätigten Standfläche.
Zusätzliche digitale Ausstellerausweise bestellen Sie bitte hier.
Das Klima-Ticket – Ihre nachhaltige Anreise zur Messe
Die Deutsche Messe AG setzt ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität: Mit dem Klima-Ticket profitieren alle Aussteller und Besucher von einer bequemen und umweltfreundlichen Anreise!
Was ist das Klima-Ticket?
Mit einem gültigen Ausstellerausweis können Sie vom 21.09.2025 – 26.09.2025 automatisch alle öffentlichen Verkehrsmittel (2. Wagenklasse) im gesamten Tarifgebiet (Zonen ABC) der ÜSTRA kostenfrei nutzen – und das während des gesamten Messetages bis 5 Uhr des Folgetages. Ihre Gäste können am Besuchstag alle öffentlichen Verkehrsmittel (2. Wagenklasse) im gesamten ÜSTRA Tarifgebiet (Zonen ABC) kostenfrei nutzen.
Downloads und Links
Bestellbedingungen zur Kategorie Ausstellerausweise
Ausstellerausweise dienen dazu, dem Standpersonal des Ausstellers den Zugang zum Messestand zu ermöglichen. Sie berechtigen den Inhaber, die Hallen in der Zeit zwischen 7.00 und 19.00 Uhr zu betreten. Über das kostenlos zustehende Kontingent hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche digitale, registrierungspflichtige Ausstellerausweise zu bestellen.
Kostenloses Kontingent
Auf Basis der bestätigten Grund-Standfläche werden für den Hauptaussteller folgende Kontingente vorgesehen.
ab | 1 m² | 21 m² | 51 m² | 101 m² | 151 m² | 201 m² | 500 m² |
je weitere, volle |
|
Ausweise |
5 |
10 |
15 |
20 |
25 |
30 |
60 |
+ 30 |
|
Kostenloses Kontingent für Mitaussteller - Flächenunabhängig
Für jeden Mitaussteller sind unabhängig von der Standfläche zwei kostenlose Ausstellerausweise vorgesehen
Kostenloses Kontingent Gemeinschaftsstände und Sonderveranstaltungen
Als Aussteller auf einem Gemeinschaftsstand oder einer Sonderveranstaltung können abweichende Regelungen gelten, die Ihr persönliches Ausstellerausweis-Kontingent betreffen. Bitte prüfen Sie Ihre besonderenTeilnahmebedingungen und/oder informieren Sie sich bei dem Organisator Ihres Gemeinschaftsstandes oder Ihrer Sonderveranstaltung.
Die Fläche von Service- und Büroräumen wird nicht zur Grundstandfläche addiert.
Bei einer nachträglichen Standverkleinerung wird die zum Abrechnungszeitraum gültige Grund-Standfläche für die Berechnung des kostenlosen Kontingents zugrunde gelegt. Darüber hinaus erhaltenen Ausweise werden in Rechnung gestellt. Bei einer nachträglichen Standvergrößerung werden die zusätzlichen kostenlos zustehenden Ausweise automatisch im Shop zur Verfügung gestellt.
Ihnen vorliegende Ausstellerausweise für eine später abgesagte Beteiligung werden ungültig und autorisieren nicht mehr zum Betreten des Veranstaltungsgeländes.
Über die Ticket-Verwaltung im Exhibitor Service Center (ESC) haben Sie Zugriff auf Ihre Ausstellerausweise.
Hierüber können Sie Ihre Ausstellerausweise direkt an Ihr Standpersonal verteilen oder Registrierungscodes herunterladen.
Ab Anfang Mai 2025 können Sie zusätzliche, registrierungs- und kostenpflichtige Ausstellerausweise im Aussteller-Shop unter: shop.emo-hannover.de bestellen.
Preisbedingungen zur Kategorie Ausstellerausweise
Die Abrechnung geht von der Anzahl der genutzten Ausstellerausweise aus.
Davon wird das flächengebundene Kontingent auf Basis der endgültigen Standflächenbelegung abgezogen. Die Abrechnung der kostenpflichtigen Ausweise erfolgt mit dem Garantiebetrag.
Die private Nutzung bzw. die Weitergabe von Ausstellerausweisen an Dritte wird ausdrücklich untersagt.
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
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