Jeder Aussteller ist verpflichtet, dem Generalkommissariat bemaßte Standpläne (bemaßte Grundrisse und Ansichten, Standbau und Maschinenaufstellung) einzureichen.
EMO Packages und Mietsystemstände sind davon ausgenommen.
Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung ihres Standbaukonzeptes für die Planfreigabe und Maschinenaufstellung vor der Bestellfrist.
Die Frist zur Einreichung Ihres Standbaukonzepts endet am 28.07.2025.Die Standbaupläne werden nach Überprüfung, gegebenenfalls mit Änderungsvermerken zurückgeschickt. Der Aufbau des Standes hat nach diesem Plan zu erfolgen.